
Arrangements ohne Unterkunft und Verpflegung
Gesamtpreis 79,- €
...Vorbeugung, Entspannung und Vitalisierung
... für Menschen mit wenig Zeit
6 Behandlungstage inkl. der medizinischen Leistungen des ASLAN Gesundheitspakets
ASLAN Aktivwoche - 990,- €
...Vorbeugung und allgemeine Regeneration bzw. wenn erste berufs- und altersbedingte Symptome vorliegen
13 Behandlungstage inkl. der medizinischen Leistungen des ASLAN Gesundheitspakets
2 Wochen Regenerationstherapie - 1.360,- €
...wenn bereits berufs- oder alters bedingte Symptome oder chronische Erkrankungen vorliegen
20 Behandlungstage inkl. der medizinischen Leistungen des ASLAN Gesundheitspakets
3 Wochen Regenerationstherapie - 1.590,- €
Leider werden wir immer wieder kurzfristig und ohne Angabe von wichtigen Gründen versetzt; oft noch in der Hauptsaison, wo andere Gäste gerne ein Zimmer bzw. medizinische Leistungen bei uns gebucht hätten. Daher müssen wir leider – im Falle einer Stornierung Ihrerseits – die folgenden Stornierungskosten für Arrangements erheben.
Bei Kombinations- oder Arrangement-Buchungen (Übernachtung im Hotel Kurpark Villa und med. Leistungen im Rahmen der ASLAN Therapie in der ASLAN Klinik) berechnen wir ab Buchung von 6 Übernachtungen bei Nichtanreise Stornogebühren in Höhe von
40 Prozent vom gesamten Kombinations- oder Arrangementpreis bis 1 Monat vor dem Ankunftstag
70 Prozent vom gesamten Kombinations- oder Arrangementpreis bis 1 Woche vor dem Ankunftstag
90 Prozent des gesamten Kombinations- oder Arrangementpreis bei weniger als eine Woche vor dem Ankunftstag.
50 Prozent der Stornierungskosten werden Ihnen für einen späteren Aufenthalt gutgeschrieben, wenn er in einem Zeitraum von einem Jahr liegt.
Für unsere langjährigen Wiederholungsgäste (ab drei mindestens zwei- wöchigen Aufenthalten in der Vergangenheit) werden 90 Prozent der Stornierungskosten auf einen späteren Aufenthalt angerechnet, wenn er in einem Zeitraum von einem Jahr liegt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise nur die Verpflegung vergüten können.